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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 6 KR 63/16   

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https://dejure.org/2021,625
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 6 KR 63/16 (https://dejure.org/2021,625)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.01.2021 - L 6 KR 63/16 (https://dejure.org/2021,625)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - L 6 KR 63/16 (https://dejure.org/2021,625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 301 Abs 2 S 2 SGB 5, § 6 Abs 1 S 1 KHEntgG, § 15 Abs 2 S 3 KHEntgG, Anl 6 Nr ZE200925 KFPVbg 2009
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung von Vergütungsregelungen - Wortlaut - "knöcherne Defektsituation" iS von OPS 5-829.d (2009) - Kodierbarkeit auch bei Knochendefekten infolge einer vorangegangenen Gelenkersatzoperation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 19/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Einbeziehung von Spontanbeatmungsstunden in

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 6 KR 63/16
    Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2019 - B 1 KR 19/19 R).

    Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2019 - B 1 KR 19/19 R).

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 6 KR 63/16
    Abweichend vom "Grundprinzip des DRG-Systems [...], monokausal einen durchgeführten Eingriff möglichst mit allen Einzelaspekten in einem Kode abzubilden" (BSG, Urteil vom 18. September 2008 - B 3 KR 15/07 R - Rn. 19), sieht das System vorliegend also ausdrücklich die ausnahmsweise Möglichkeit einer Doppelkodierung vor.
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 69/19 B

    Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.01.2021 - L 6 KR 63/16
    Stattdessen ist das DRG-basierte Vergütungssystem als jährlich weiter zu entwickelndes, "lernendes" System angelegt, weshalb bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen sind, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BSG, Beschluss vom 19. März 2020 - B 1 KR 69/19 B).
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